MandatMandatsverhältnis
Ich widme mich nach Terminvereinbarung im persönlichen Gespräch sachlich Ihren rechtlichen Problemen und den sich daraus ergebenden Fragen. Sie können im ersten Gespräch entscheiden, ob Sie in mir die Anwältin Ihres Vertrauens gefunden haben.
Meine Leistungserbringung beginnt, sobald ich Sie zu Ihren Rechtsfragen berate. Wenn Sie nach der Erstberatung zu der Überzeugung kommen, daß Ihre Angelegenheit weiterer Bearbeitung bedarf, werde ich Sie um schriftliche Bevollmächtigung bitten. Zur ordnungsgemäßen Beratung und Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten bin ich auf Ihre vollständigen und wahrheitsgemäßen Informationen zum beauftragten Sachverhalt angewiesen. Mit der in einem vertraulichen Dienstleistungsverhältnis zu erwartenden Offenheit werde ich Sie über die Erfolgsaussichten zu den von Ihnen verfolgten Zielen unterrichten.
Gegenüber Dritten bin ich zur Verschwiegenheit über alles, was mir in Ausübung meines Berufes bekannt wird, berechtigt und verpflichtet.
Sie werden über alle in Ihren Angelegenheiten unternommenen Aktivitäten unterrichtet, insbesondere erhalten Sie Kopien des Postein- und Postausgangsverkehrs zu Ihrer Akte. Sie entscheiden über Beginn und Ende der Mandatierung und können sich bei dieser Entscheidung auf meine fachliche Beratung stützen. Ich bin berechtigt, die Mandatierung zu beenden, wenn für eine gedeihliche Zusammenarbeit die Basis entfällt.
Ihre Kosten
Ich erkläre Ihnen im persönlichen Gespräch gern, was meine Leistung kostet. Fragen Sie danach!
Die Vergütung für eine Beratung ist zu vereinbaren, besprechen Sie dies bitte bei Terminvereinbarung.
Als Gegenleistung für meine weitere anwaltliche Tätigkeit beanspruche ich Vergütung, deren Höhe nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu bestimmen ist.
Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Gegenstandswert, dieser Begriff bezeichnet den Wert oder das wirtschaftliche Interesse der zu bearbeitenden Angelegenheit.
Erläuterungen und Beispiele zu den bei Bearbeitung Ihrer Angelegenheit anfallenden Kosten finden in der PDF-Datei im Anhang.
Ich bin berechtigt, für meine Tätigkeit Vorschuß zu verlangen.
Ich berate Sie über Prozeßkostenrisiko und im Falle Ihrer Bedürftigkeit über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungs- und Prozeßkostenhilfe. Beispiele: Beispiele_Gebuehrenberechnung.pdf (), [85 KB] |
Rechtsanwältin Martina Trostmann | Helenenstraße 4 | 99817 Eisenach
Tel.: (03691) 885 880 | Fax: (03691) 885 839 | E-Mail: kanzlei@trostmann.de |